Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.01.2021
1.Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Leistungen der Küng Wellness AG (nachstehend: <<Küng>>) bei laufenden und künftigen Geschäftsbeziehungen. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
1.2 Von diesen AGB abweichende Vertragsbestimmungen gehen vor, wenn sie in einem schriftlichen Vertrag festgehalten sind. Sofern zwischen diesen AGB und Kaufbedingungen des Auftraggebers Abweichungen bestehen, gehen die vorliegenden AGB vor, sofern nicht eine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht.
1.3 Vertragsergänzende mündliche Vereinbarungen, die von den AGB abweichen, werden erst mit der schriftlichen Bestätigung von Küng rechtswirksam.
1.4 Jugendliche unter 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern im gesetzlich vorgesehenen Rahmen bestellen. Mit der Bestellung anerkennt der Auftraggeber diese Bestimmung und bestätigt, dass er zum Einkauf berechtigt ist.
2. Angebote, Bestellung und Vertragsabschluss
2.1 Die im Angebot genannte Lieferfrist ist von Küng bei sofortiger Bestellung einzuhalten. Bei späterer Bestellung (nach mehr als 10 Tagen) ist sie unverbindlich und muss neu festgelegt werden.
2.2 Schadenersatzforderungen wegen falschen Abbildungen, Texten und Preisen sind ausgeschlossen.
2.3 Angebote sind freibleibend, der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2.4 Aufträge werden hinsichtlich Art und Umfang der Lieferung erst durch die Auftragsbestätigung von Küng verbindlich. Änderungen,
Ergänzungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform. Sie können kostenpflichtig sein und können Einfluss auf die Lieferfrist haben.
2.5 Notwendige Hilfsgeräte für Ablad wie Kran, Lift, etc. sind vom Kunden bereitzustellen. Bei erschwerter Zugänglichkeit werden die Mehraufwände verrechnet.
3. Preise
3.1 Die Preise gelten ab Werk oder Lager von Küng ohne Verpackung und Mehrwertsteuer, sofern die Lieferung und Montage nicht im Angebot enthalten sind. Die Mehrwertsteuer wird jeweils in der gesetzlich festgelegten Höhe dazu geschlagen. Die ausgewiesenen Beträge sind - sofern nicht ausdrücklich anders deklariert - in Schweizer Franken (CHF) zu verstehen.
3.2 Erfolgen Lieferung und/oder Leistung später als drei Monate nach Auftragsbestätigung, ist Küng bei zwischenzeitlicher Änderung der Listenpreise und/oder Material-, Lohn- und sonstigen Kosten berechtigt, neue Preise zu berechnen.
3.3 Küng ist bei neuen Aufträgen (gleich Anschlussaufträge) nicht an vorhergehende Preise gebunden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Fakturen sind, sofern im Angebot nicht anders definiert innert 10 Tagen ab Fakturadatum netto zahlbar. Sofern nicht anders definiert sind folgende Akontozahlungen vereinbart:
- 30% bei Auftragseingang
- 40% spätestens 5 Tage vor Lieferung
- 30% nach Lieferung und Montage
4.2 Zahlungen sind ausschliesslich an Küng zu leisten.
4.3 Lieferung und Montagearbeiten und sonstige Leistungen sind grundsätzlich nach Erhalt der entsprechenden Rechnung ohne Abzug zahlbar.
4.4 Die Verrechnung von allfälligen von Küng bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Käufers ist nicht zulässig.
4.5 Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge. Darüber hinaus ist Küng berechtigt, weitere Lieferungen nur noch gegen Vorauszahlung auszuführen, alle offenstehenden, auch gestundete Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber angenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Er kann ferner dem Besteller die Weiterveräusserung der Ware untersagen und noch nicht bezahlte Waren auf Kosten des Käufers zurückholen.
4.6 Rechnungen von Küng gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
4.7 Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten von CHF 20.- sowie Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum von 5% geschuldet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4.8 Getroffene Skonto- und/oder Rabattabsprache gelten nur bei vertragsgemässer Zahlung.
5. Sorgfaltspflicht des Auftraggebers bei Auftragserteilung
5.1 Küng stellt dem Auftraggeber und seinen involvierten Unternehmern (wie z.B. Maurer, Fliesenleger, Sanitär, Elektromonteur etc.) alle notwendigen Unterlagen (Massangaben, Skizze, Pläne etc.) zur Verfügung. Für deren Einhaltung ist der Auftraggeber verantwortlich.
5.2 Mehraufwendungen von Küng (zusätzliche Fahr-, Arbeits-, Abklärungs- oder Material-Kosten), welche trotz detaillierten Angaben in den verschiedenen Planungsunterlagen von Küng nicht eingehalten wurden, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt (auch wenn sie durch Dritt-Unternehmen oder bauseitig verursacht wurden).
5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle bauseitigen Vorbereitungsarbeiten, vor dem für die Anlieferung und Montage vereinbarten Termin auf eigene Kosten fertigzustellen. Auf Wunsch kann Küng dem Auftraggeber geeignete Firmen für die Vorarbeiten angeben. Verzugskosten durch nicht fertiggestellte Vorarbeiten können von Küng in Rechnung gestellt werden.
6. Bauwesen- / Bauherrenhaftpflichtversicherung
6.1 Der Lieferer empfiehlt bei baulichen Tätigkeiten den Abschluss einer Bauwesen-/ und Bauherrenhaftpflicht. Kosten für Versicherungsschutz seitens der Auftraggeber jeglicher Art können nicht überwälzt werden und trägt in jedem Fall der Auftraggeber.
7 Zuwiderhandlungen
7.1 Liefertermine und -fristen sind unverbindliche Richttermine, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sollte sich eine Lieferung über einen von Küng zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so ist der Auftraggeber nach Ansetzen einer Nachfrist von 3 Wochen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Küng haftet für diesen Fall gegenüber dem Auftraggeber nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von Küng zurückzuführen ist.
7.2 Ereignisse höherer Gewalt beim Lieferer oder seinen Subunternehmern kann sich die Lieferzeit, auch bei einem verbindlich vereinbarten Liefertermin, verlängern. Küng hat Beeinträchtigungen des Käufers so gering wie möglich zu halten. Gerät Küng mit seinen Lieferungen oder Leistungen in Verzug, gewährt der Käufer Küng eine angemessene Nachfrist. Schadenersatzforderungen aufgrund verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen.
7.3 Wird Lieferung auf Abruf vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Lieferung spätestens 10 Arbeitstage nach Bekanntgabe der Abrufbereitschaft abzurufen. Tut er dies nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, ist Küng berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers einzulagern. Erfolgt der Abruf auch innert einer von Küng angesetzten angemessenen Nachfrist nicht, gilt die Ware als abgerufen und geliefert und der Auftraggeber ist zur Zahlung verpflichtet.
7.4 Bei Verschiebungen des vereinbarten Montagetermins, die Küng weniger als 5 Arbeitstage im Voraus mitgeteilt werden, kann Küng die entstehenden Umtriebe (insbesondere Montageausfall) weiterverrechnen sofern nicht umdisponiert werden kann.
8. Übergang von Nutzen und Gefahr
8.1 Der Auftraggeber hat die Produkte unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen (Posteingang Küng) ab Erhalt der Produkte erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäss, es sei denn die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen sind darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Spediteurs zu vermerken.
8.2 Küng darf zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Hilfspersonen und Dritte (insbesondere Subunternehmer) bzw. Mitarbeiter von diesen Dritten beiziehen.
9. Gewährleistung
9.1 Mängelrügen müssen Küng unverzüglich und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware oder Fertigstellung der Montage zur Kenntnis gebracht werden.
9.2 Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, so leistet Küng kostenlos Ersatz durch Nachbesserung oder Neulieferung oder er schreibt den Rechnungsbetrag oder den Minderwert gut. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
9.3 Liegt ein Mangel vor, der bei der sofortigen Untersuchung nicht erkennbar war, so muss die Mängelrüge innerhalb einer 12-monatigen Gewährleistungsfrist bei Entdeckung unverzüglich erfolgen.
9.4 Die Gewährleistung für Produkte von Küng beträgt:
- Sauna – Private Nutzung
- Kabine: 10 Jahre
- Saunaofen Eigenmarken: 5 Jahre
- Saunaofen anderer Hersteller, Steuerungen und weitere technische Komponenten: 2 Jahre
- Sauna – Gewerbliche Nutzung
- Sauna, Ofen, Steuerung: 2 Jahre
- Dampfbad/Dampfdusche/Naturkräuterdampfbad
- Kabine: 5 Jahre
- Technik: 2 Jahre
- Bade-/Whirlwanne
- Wanne: 5 Jahre
- Technik: 2 Jahre
- Whirlpool und weitere Handelsprodukte: Gemäss Herstellergarantie
9.5 Voraussetzung der Erbringung von Garantieleistungen ist die erfolgte, vollständige Bezahlung der Ware oder Dienstleistung. Die Garantiefrist wird durch Garantieleistung nicht verlängert.
9.6 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen bei Mängeln, denen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:
a) unzulängliche Wartung
b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften
c) zweckfremde Benutzung der Produkte
d) Verwendung von nicht zugelassenen Teilen/Zubehör
e) natürliche Abnutzung
f) unsachgemässe Handhabung, bzw. Behandlung
g) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt sowie andere Gründe, welche weder von Küng noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
9.7 Weitergehende Ansprüche als die Garantieleistung, insbesondere solche wie Schaden-/ und Folgeschadenersatz, entgangener Gewinn, Produktionsausfälle oder Nutzungsverluste sind ausgeschlossen.
9.8 Aus natürlicher Umgebung entstandene Materialien wie zum Beispiel Echtholz oder Naturstein sind optisch nie einheitlich. Abweichungen in Farbe und Struktur gehören zu ihren natürlichen Eigenschaften und stellen keinen Reklamations- oder Haftungsgrund dar.
9.9. Technische Änderungen vorbehalten.
10. Schutzrechte
10.1 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Küng eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
10.2 Im Gegenzug verpflichtet sich Küng die Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte zu veräussern.
11. Salvatorische Klausel
11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle soll diese Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Ziel der Parteien am nächsten kommt.
12. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
12.1 Auf alle Verträge findet schweizerisches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts vom 11.04.1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen.
12.2 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist CH-8852 Altendorf. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten zwischen den Parteien ist CH-8852 Altendorf.